HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9
CPV-Codes
Lose (1)
Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.