OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Werftliegezeiten MS Dreye, MS Weserland, DP 4142, DP 4143 u. KL 180

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

5

Sitz des Auftraggebers

Bremen (28199) — DE501

Beschreibung

turnusmäßig durchzuführende Werftliegezeiten zur Schiffsinstandsetzung von MS Dreye, MS Weserland, DP 4142, DP 4143 u. KL 180

CPV-Codes

50244000

Lose (5)

LOT-0001Werfliegezeit_Los 1_MS Dreye

turnusmäßig durchzuführende Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten von MS Dreye, siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

50244000

Zuschlagskriterien

90 % Preis
LOT-0002Werftliegezeit Los 2_MS Weserland

turnusmäßig durchzuführende Instandsetzung und Wartungsarbeitenen von MS Weserland, siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

50244000
LOT-0003Werftliegezeit_Los 3_DP 4142

turnusmäßig durchzuführende Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten von DP 4142

50244000
LOT-0004Werftliegezeit_Los 4_DP 4143

turnusmäßg durchzuführende Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten von DP 4143.

50244000
LOT-0005Werftliegezeit_Los 5_KL 180

turnusmäßig durchzuführende Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten von KL 180

50244000

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - — Bonn

ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bei Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist der Angebotsabgabe, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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