Maler- und Lackierarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zwei-Feld-Sporthalle und Sportflächen im Außenbereich.Die Gesamtabmessung des Vorhabens beträgt ca. 48,00 x 129,50 m.Das Vorhaben ist in 3 zweigeschossige Gebäudeteile gegliedert.Bauteil 1 - BT 1: ZweifachsporthalleBauteil 2 - BT 2: Haupteingang, Lernhaus - Verwaltungs- u. Pädagogen-Bereich, Kernlernbereich Jgs 3 + 4Bauteil 3 - BT 3: Lernhaus - Fachräume, Kernlernbereich Jgs 1 + 2Die Gebäude werden über 2 Zwischenbauten verbunden.Grobmassen / Beschreibung:Putzarbeiten: ca. 4.026 m²Spachtelarbeiten auf Stahlbeton: ca. 1.310 m²Anstrich auf Stahlbeton, Gipskarton und Mauerwerk: ca. 14.341 m²Anstrich auf Holz: ca. 283 m²Bodenbeschichtung: ca. 489 m²Anstrich Stahlzargen: ca. 113 StückDie Arbeiten erfolgen in Kaskade nach Bauteilen und in zeitlich versetzen Abschnitten
CPV-Codes
Lose (1)
Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zwei-Feld-Sporthalle und Sportflächen im Außenbereich.Die Gesamtabmessung des Vorhabens beträgt ca. 48,00 x 129,50 m.Das Vorhaben ist in 3 zweigeschossige Gebäudeteile gegliedert.Bauteil 1 - BT 1: ZweifachsporthalleBauteil 2 - BT 2: Haupteingang, Lernhaus - Verwaltungs- u. Pädagogen-Bereich, Kernlernbereich Jgs 3 + 4Bauteil 3 - BT 3: Lernhaus - Fachräume, Kernlernbereich Jgs 1 + 2Die Gebäude werden über 2 Zwischenbauten verbunden.Grobmassen / Beschreibung:Putzarbeiten: ca. 4.026 m²Spachtelarbeiten auf Stahlbeton: ca. 1.310 m²Anstrich auf Stahlbeton, Gipskarton und Mauerwerk: ca. 14.341 m²Anstrich auf Holz: ca. 283 m²Bodenbeschichtung: ca. 489 m²Anstrich Stahlzargen: ca. 113 StückDie Arbeiten erfolgen in Kaskade nach Bauteilen und in zeitlich versetzen Abschnitten
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.