OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Los Tragwerksplanung gemäß § 50 HOAI und Anlage 14.1 HOAI

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

13.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Borna (04552) — DED52

Ausführungsort

Am Pulverturm 8, Grimma (04668) — DED52

Beschreibung

Tragwerksplanung gemäß § 50 HOAI und Anlage 14.1 HOAI

CPV-Codes

7132700071240000

Lose (1)

LOT-0000Los Tragwerksplanung gemäß § 50 HOAI und Anlage 14.1 HOAI

Tragwerksplanung gemäß § 50 HOAI und Anlage 14.1 HOAI Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 Ausführungsplanung Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1 bis 3 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 4 bis 6

71327000712400002026-09-152028-12-31

Zuschlagskriterien

Projektleiter (50 %): Berufserfahrung (50 %), Referenzen (50 %); Bauleiter (50%): Berufserfahrung (50 %), Referenzen (50 %)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen — Leipzig

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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