OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in der VG Rhein-Selz

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vertragslaufzeit

60.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Oppenheim (55276) — DEB3J

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Projektsteuerungsleistungen für die Vorbereitung, Strukturierung, Koordination und Begleitung des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Die Leistungen orientieren sich an den Handlungsbereichen und Projektstufen des AHO-Heftes Nr. 9, Ausgabe 2025. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird nur die Leistungsstufe I verbindlich beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Das Vorhaben befindet sich in einer frühen Projektphase. Wesentliche Projektgrundlagen, insbesondere die abschließende Standortentscheidung, die Grundstücksverfügbarkeit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen, der Umfang der späteren Variantenplanung, die konkrete Förderfähigkeit einzelner Umsetzungsvarianten sowie der weitere Termin- und Kostenrahmen stehen noch nicht abschließend fest. Die Projektsteuerung soll die Auftraggeberin bei der Wahrnehmung ihrer Bauherrenaufgaben unterstützen. Sie soll insbesondere Projektstrukturen schaffen, Abhängigkeiten transparent machen, Entscheidungsprozesse vorbereiten, Projektbeteiligte koordinieren und die Einhaltung der wesentlichen Ziele im Hinblick auf Qualität, Kosten, Termine, Förderung und Vergabe unterstützen. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus der als Anlage A beigefügten Leistungsbeschreibung sowie aus dem Projektsteuerungsvertrag. Die Leistungen orientieren sich an den typischen Handlungsbereichen der Projektsteuerung, insbesondere: • Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, • Qualitäten und Quantitäten, • Kosten und Finanzierung, • Termine, Kapazitäten und Logistik, • Verträge und Versicherungen. Die Projektsteuerung soll den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Bauherrenaufgaben unterstützen. Sie soll insbesondere Strukturen schaffen, Abhängigkeiten transparent machen, Entscheidungsprozesse vorbereiten, Projektbeteiligte koordinieren und die Einhaltung der wesentlichen Ziele im Hinblick auf Qualität, Kosten, Termine, Förderung und Vergabe unterstützen. Zum Leistungsgegenstand gehören insbesondere: • Sichtung, Ordnung und Auswertung der vorhandenen Projektunterlagen, • Aufbau einer Projektorganisation mit Rollen, Zuständigkeiten und Entscheidungswegen, • Erstellung und Fortschreibung eines Projektstrukturplans, • Erstellung und Fortschreibung eines Termin- und Meilensteinplans, • Aufbau eines Berichts-, Besprechungs- und Dokumentationswesens, • Einrichtung eines Entscheidungs- und Aufgabencontrollings, • Aufbau und Fortschreibung eines Risikomanagements, • Unterstützung bei der Standort- und Variantenbewertung, • Vorbereitung von Entscheidungsunterlagen für Verwaltung und Gremien, • Unterstützung bei der Vorbereitung der Vergabe der Objektplanung, • Mitwirkung bei der Strukturierung der Leistungsbeschreibung für die Objektplanung, • Koordination der Anforderungen an die spätere Variantenplanung bis Leistungsphase 3, • Unterstützung bei Abstimmungen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) sowie gegebenenfalls weiteren einzubindenden Prüf-, Aufsichts- oder Kontrollstellen, • Plausibilisierung von Termin-, Kosten- und Unterlagenständen, • fortlaufende Berichterstattung an den Auftraggeber. Die Projektsteuerung erbringt keine Objektplanung im Sinne der HOAI und keine Fachplanung. Sie übernimmt auch keine Rechtsberatung, keine Fördermittelbewilligung, keine Bauleitplanung und keine hoheitlichen Entscheidungen. Soweit rechtliche, förderrechtliche, steuerliche oder grundstücksbezogene Spezialfragen zu klären sind, unterstützt die Projektsteuerung den Auftraggeber bei der Koordination der hierfür zuständigen Stellen und Berater.

CPV-Codes

7132000071541000

Lose (1)

LOT-0001Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Gegenstand dieser Vergabe sind Projektsteuerungsleistungen für die Vorbereitung, Strukturierung , Koordination und Begleitung des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Die Leistungen orientieren sich an den Handlungsbereichen und Projektstufen des AHO-Heftes Nr. 9, Ausgabe 2025. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird nur die Leistungsstufe I verbindliche beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Das Vorhaben befindet sich in einer frühen Projektphase. Wesentliche Projektgrundlagen, insbesondere die abschließende Standortentscheidung, die Grundstücksverfügbarkeiten, die planungsrechtliche Voraussetzungen, der Umfang der späteren Variantenplanung, die konkrete Förderfähigkeit einzelner Umsetzungsvarianten sowie der weitere Termin- und Kostenrahmen stehen noch nicht abschließend fest.

7154100060 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau — Mainz

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

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