OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

65_Neues Rathaus Dresden_FL 3181 Abdichtung Schutzlage Hof B

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 15:00

Geschätzter Auftragswert

171.457 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Dresden (01001) — DED21

Beschreibung

Fachlos 3181: Abdichtung Schutzlage Hof B

CPV-Codes

45213150

Lose (1)

LOT-000065_Neues Rathaus Dresden_FL 3181 Abdichtung Schutzlage Hof B
171.457 €

Art und Umfang der Leistung : Bauzeitliche Abdichtung in einem Innenhof für den Zeitraum der Erneuerung eines Glasdaches über dem Hof. 700m² Bitumenabdichtung zweilagig mit Aufkantungen und provisorischer Entwässerung. Unterkonstruktion im Bereich der Aufkantung aus Holz und Holzwerkstoffplatten, Untergrund Ziegeleinhangdecke. Nach Ende der Sanierungsmaßnahmen an weiteren Baukonstruktionen ist die Abdichtungskonstruktion inkl. Schutzmaßnahmen zurückzubauen. Besonderheiten : Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt und ist von öffentlichen Verkehrsflächen umgeben. Während der Bauarbeiten wird das Rathaus im östlichen Teil weiter genutzt, es findet Verwaltungstätigkeit und Besucherverkehr statt. +++Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Urkalkulation Inhalt der Urkalkulation: Diese ist mindestens gemäß dem Inhalt nach Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise von ALLEN Positionen zu erstellen, d. h.: LV-Position; Kurzbezeichnung; Menge; Mengeneinheit; Zeitansatz; Teilkosten einschl. Zusätze in Euro je Mengeneinheit (Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges); angebotener Einheitspreis (Summe Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges).+++ +++ Weitere Vertragsfristen siehe Vergabeunterlagen +++ +++Das ausgefüllte Entsorgungskonzept ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.+++

452131502026-10-262029-01-26

Zuschlagskriterien

-

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Bezüglich der genauen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. zur Einleitung von Nachprüfverfahren verweisen wir auf den § 160 GWB.

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