2026-10 DVG: Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb
CPV-Codes
Lose (1)
Das Projekt wird im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienen-verkehr / von Bussen im Personenverkehr" mit insgesamt 14.851.200 Euro durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Die DVG beabsichtigt in dem Zeitraum bis 2030 die gesamte Dieselbus-Flotte auf Busse mit Brennstoffzellenantrieb umzustellen. Hierfür sollen weitere 29 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Busse sowie 26 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Busse mit Brennstoffzellenantrieb als auch optional und unter Vorbehalt des Erhalts einer Förderung die Lieferung und Wartung von 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb sowie 9 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb beschafft werden. Der Zeitplan sieht eine Lieferung von 13 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 30.06.2027, eine Lieferung von 24 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 30.11.2027 sowie eine Lieferung von 13 Solo- und 5 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.08.2028 vor. Zudem wird optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel eine Lieferung von 9 Solo- und 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.03.2029 in den Leistungsumfang aufgenommen. Die Ausübung dieser Option steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel gemäß der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 27.04.2026 des Bundesministeriums für Verkehr. Die Förderung wird durch den Zuwendungsgeber, koordiniert durch die NOW GmbH und umgesetzt über den Projektträger Jülich (PtJ), durchgeführt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Entscheidung über die Ausübung der Option trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit einer Entscheidung über die Förderzusage wird voraussichtlich bis zum 31.12.2026 gerechnet. Der Zuschlag auf die optionale Leistung erfolgt ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sollte eine Förderung nicht oder nicht in dem vorgesehenen Umfang bewilligt werden, entfällt die Option ganz oder teilweise, ohne dass dem Auftragnehmer hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, erwachsen. Die DVG beabsichtigt zudem einen (Full-)Service-Vertrag über voraussichtlich 2 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen bis zur Erreichung einer Gesamtlaufleistung von ca. 600.000 km je Fahrzeug abzuschließen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.