OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Prüfstand zur Untersuchung von Landmaschinen mit Elektro- und/oder Hybridantrieb (TFZ)

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

13.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Straubing (94315) — DE223

Beschreibung

Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.

CPV-Codes

343281003854000038970000

Lose (1)

LOT-0001Prüfstand zur Untersuchung von Landmaschinen mit Elektro- und/oder Hybridantrieb (TFZ)

Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist eine Forschungseinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und arbeitet an alternativen Antriebssystemen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Neben dem bereits am TFZ vorhandenen Traktorprüfstand, der primär für die Emissions-, Leistungs- und Kraftstoffverbrauchsmessung an Traktoren mit Verbrennungsmotoren und der für eine Leistungsabnahme über die Zapfwelle („Zapfwellenprüfstand“) konzipiert ist, soll im gleichen Gebäude ein weiterer Traktorprüfstand als Radnabenprüfstand aufgebaut werden, um damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz von Elektro und Hybridtraktoren testen zu können. Mithilfe des Radnabenprüfstands soll der Betrieb von Traktoren aus der landwirtschaftlichen Praxis reproduziert und die dabei an den Radnaben auftretenden Drehzahlen und Drehmomente gemessen werden können. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es durch das Leistungsverhalten, der Energieverbrauch, die Reichweite sowie weitere Kenngrößen von Traktoren mit unterschiedlichen Antriebskonzepten messen zu können, um daraus beispielsweise arbeitswirtschaftliche Kenngrößen speziell für den Einsatz von E-Traktoren ableiten zu können.

343281003854000038970000

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung

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