Beschaffung einer Langzeitarchivlösung
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Aufbau des Langzeitarchivs für Geodaten in Baden-Württemberg an ein sog. elektronisches Langzeitarchiv. Dies beinhaltet eine Komplettlösung bestehend aus dem Kauf der Hardware, Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, den Betrieb des Langzeitarchivs (inkl. Garantie, Support, Instandhaltung und Pflegeleistungen) und Dienstleistungen.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand des Vertrages ist der Aufbau des Langzeitarchivs für Geodaten in Baden-Württemberg an ein sog. elektronisches Langzeitarchiv. Dies beinhaltet eine Komplettlösung bestehend aus dem Kauf der Hardware, Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und den Betrieb des Langzeitarchivs (inkl. Garantie, Support, Instandhaltung und Pflegeleistungen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Die Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen), sowie der Betrieb des Langzeitarchivs können, sofern eine Verlängerungsoption gezogen wird optional zu dem Zeitpunkt der Verlängerung beschafft werden. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Dienstleistungen der Rollen 1 bis 3. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: Vertrag: - Kauf der Hardwarekomponenten (einmalig) - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Zusammenstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Langzeitarchivs (einmalig) - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Schulung, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit Rahmenvereinbarung: Rolle 1: Projektleitung (166 PT für 5 Jahre) Rolle 2: Technical Consultant (320 PT für 5 Jahre) Rolle 3: Techniker/in (166 PT für 5 Jahre) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 36 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit, ob die Option gezogen wird und sich der Vertrag somit für ein weiteres Jahr verlängert. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die Rahmenvereinbarung endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 735.200,00 EUR netto; 874.888,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg — Karlsruhe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.