Generalplanerleistungen für kreislaufgerechtes Bauen mit nutzergetragenem Selbstausbau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die AndersBauen Karl-Marx-Allee 1 gGmbH (Auftraggeberin) ist ein gemeinnütziger Bauträger, der die Projektentwicklung für einen geplanten Mieterausbau von sanierten Bestandsgebäuden in Berlin übernimmt. Mit dem Projekt werden folgende Ziele verfolgt: - Herstellung und Aktivierung von kuratierten Ausbauflächen zur flexiblen Nutzbarkeit und Aneignung für die Stadtbewohner und als wesentlicher Beitrag für die Identität des entstehenden Quartiers; das Interaktionspotential zwischen öffentlichem Raum und Erdgeschosszone soll sowohl zum umgebenden Stadtraum als auch zu den quartierseigenen Innenbereichen erhöht werden. - Menschen sollen befähigt werden, offene Räume für Viele als inklusive Treffpunkte im Quartier gemeinsam vor Ort und nach dem Prinzip der Bauhütten gemeinsam mit den Nutzenden durch Selbstausbau zu realisieren; niedrigschwellige Ausbaustandards, Prinzipien der zirkulären Materialverwendung und Selbstausbau der Nutzenden sollen langfristig niedrige Mieten am Standort sicherstellen. - Eine Dokumentation des nutzergetragenen Selbstausbaus mit einem Fokus auf zirkuläres Bauen soll die Übertragbarkeit im Hinblick auf gestalterische Qualität im Selbstbau, Anwendung als Schablone für andere Akteure im Selbstbau und den Einsatz von öffentlich-rechtlichen Mitteln für zirkuläres Bauen befördern. Grundstück und die für den geplanten Mieterausbau vorgesehenen Gebäude stehen im Eigentum des Landes Berlins. Die Bestandsgebäude werden derzeit im Auftrag des Landes Berlin vertreten durch die BIM GmbH in BNB Silber Standard saniert und anschließend im veredelten Rohbau und im sanierten Dach und Fach im Rahmen eines mietvertraglichen Verhältnisses an die Auftraggeberin übergeben. Auf den an die Auftraggeberin vermieteten Flächen sollen Räume für Kunst, Kultur, Bildung, Soziales und Wohnen, entstehen. Diese sozio-kulturelle Nutzung der Flächen erfolgt durch ausgewählte Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales, Bildung, Nachbarschaft, Klima und Ernährung und wird durch öffentlich zugängliche Erdgeschossnutzungen mit zusätzlichen Gemeinschaftsflächen und Optionsräumen in den Regelgeschossen ergänzt. Der Ausbau der Flächen soll als ökologisch nachhaltige, innovative und zukunftsfähige Architektur mit einem inklusiven Mehrfachnutzungskonzept für eine hohe Nutzungsintensität (24/7) erfolgen, um einen möglichst niedrigen Flächenverbrauch pro Kopf zu erreichen. Öffentlich zugängliche Flächen werden dadurch effizienter nutzbar und durch kompakte und flächensparende Nutzungen, sowie Raumdoppelnutzungen einem großen Nutzerkreis dauerhaft zugänglich gemacht. Für die Umsetzung des geplanten Mieterausbaus sucht die Auftraggeberin einen Generalplaner inklusive Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung sowie beratende Leistungen zur Bauphysik, wobei eine stufenweise Beauftragung mit folgenden Leistungsbausteinen geplant ist: 1. Grundleistung Objekt- und Fachplanung in den LPH 5 - LPH 9 sowie beratende Leistungen zur Bauphysik, 2. zusätzliche Leistungen Planung und Koordination im Zusammenhang mit kreislaufgerechtem Bauen, 3. zusätzliche Leistungen Planung nutzergetragener Selbstausbau 4. zusätzliche Leistungen Dokumentation des nutzergetragenen Selbstausbaus mit einem Fokus auf zirkuläres Bauen insbesondere im Hinblick auf gestalterische Qualität im Selbstbau, Anwendung als Schablone für andere Akteure im Selbstbau und den Einsatz von öffentlich-rechtlichen Mitteln für zirkuläres Bauen 5. Erforderliche Leistungen Abstimmung mit, Einarbeitung und Umsetzung von Vorgaben und Ergebnissen aus der wissenschafltichen Begleitung der TU Berlin Im Rahmen der Planung und Koordination im Zusammenhang mit kreislaufgerechtem Bauen (2.) sind für die Auftraggeberin folgenden Grundprinzipien in absteigender Gewichtigkeit von essenzieller Bedeutung für den Mieterausbau und vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen umzusetzen: - Planung von Bauteilen mit wiederverwendeten Bauteilen von Rückbau-Projekten - Planung von Bauteilen mit Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen für positive Ökobilanzierungen (CO2 Senken) - Planung von Bauteilen nach dem Prinzip Design for Disassembly (Vermeidung von Verbundsystemen, zerstörungsfreie Rückbaufähigkeit mit anschließender Wiederverwendung bei Nutzungsänderungen oder in anderen Bauprojekten) in Bezug auf zukünftige Nutzungsänderungen, Umbauten etc. Der Mieterausbau folgt dem Kerngedanken, graue Energie in Umbau und Modernisierung möglichst stark zu reduzieren. Dieses Ziel wird über die Nutzung von kreislaufgerechten bzw. wiederverwendbaren und rückbaufähigen Bauteilen, den Einsatz von Naturbaustoffen (Holz, Lehm, Stroh, etc.) sowie der teilweisen Wiederverwendung von TGA Bauteilen aus gesammelten Materialien von Rückbau-Baustellen aus Berlin erreicht. Sämtliche Arbeiten für Gebäudeteile ohne Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz sollen konsequent kreislaufgerecht ausgeführt werden. In diesem Rahmen sollen insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: - Planungsaufgaben bzgl. kreislaufgerechter Materialverwendung & Urban Mining - Planungsaufgaben unter Einbeziehung nachwachsender Rohstoffe und Co2 Senken - Design for Disassembly - Digitale Erfassung und Dokumentation (BIM & Materialpässe) - TGA nach DfD und Wiederverwendung von Baumaterialien - Ökobilanzierung & CO2-Berechnung - Systematisierung von Entscheidungsprozessen - Prototypenentwicklung & Nutzer:innenintegration
CPV-Codes
Lose (1)
Das durch den Auftragnehmer zu erreichende Ziel der Auftraggeberin für den Mieterausbau ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Ausbaukonzepts, das: - die Prinzipien von Urban Mining und Design for Disassembly integriert, - die ökologischen und ökonomischen Potenziale zirkulärer Materialkreisläufe ausschöpft - die Flexibilität und Rückbaufähigkeit während der gesamten Nutzungsdauer gewährleistet, - alle Maßnahmen digital dokumentiert (BIM-Modell, Materialpässe) Dabei soll in Teilen ein nutzergetragener Selbstausbau stattfinden. Die zusätzlichen Leistungen Planung nutzergetragener Selbstausbau (3.) sollen vom Auftragnehmer übernommen werden. Dabei sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Ausführungs- und Detailplanung der Schnittstellen die im Ausbau durch Fachbetriebe und nutzergetragener Selbstausbau ausgeführt werden (zusätzlich zu LPH 5, Ausführungsplanung, Detailplanung) - Abstimmung Bauleitung Gewerke und Nutzerausbau (zusätzliche Leistung zu LPH 8) - Planung nutzergetragener Selbstausbau - Prototypisches Arbeiten & serielle Vorfertigung - Ausführungs- und Detailplanung der Mehrfachnutzung und Raumflexibilität Der Selbstausbau soll folgende Vorteile ermöglichen: - Optimierung der Ausstattungsqualitäten durch Nutzer:innen - Individuelle gestalterische Anpassung - Reduktion der Baukosten durch Eigenleistung - Entlastung der Fachfirmen durch Wegfall personalintensiver Arbeitsschritte (v.a. KG 300, teilweise KG 400) - Mögliche Einbindung von Fachplanern (Leistungsphase 5) und Fachfirmen (Leistungsphase 8) bei der Abstimmung Unter Beachtung der Anforderungen an den Auftragnehmer hinsichtlich der zusätzlichen Leistungen Planung und Koordination im Zusammenhang mit kreislaufgerechtem Bauen sowie Planung nutzergetragener Selbstausbau sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer, der sich intensiv mit der Thematik beschäftigt und dies insbesondere durch vergleichbare Referenzerfahrung - dabei ist es für die Auftraggeberin ausschlaggebend, dass der Bewerber die einzelnen Themenpunkte durch in Summe möglichst wenig unterschiedliche Referenzprojekte abdeckt - belegen kann. In Anbetracht, dass die Auftraggeberin zudem zusätzliche Leistungen zur Dokumentation des nutzergetragenen Selbstausbaus mit einem Fokus auf zirkuläres Bauen insbesondere im Hinblick auf gestalterische Qualität im Selbstbau, Anwendung als Schablone für andere Akteure im Selbstbau und den Einsatz von öffentlich-rechtlichen Mitteln für zirkuläres Bauen ausschreibt (4.), muss der Auftragnehmer seine ausgeprägte Kompetenz insbesondere durch die persönlichen Fähigkeiten, insbesondere des zum Einsatz vorgesehenen Projektleiters Generalplanung durch entsprechende Darlegung seiner Fachkenntnisse im Themengebiet kreislaufgerechtes / zirkuläres Bauen, nachweisbar insbesondere durch Auflistung von Fachpublikationen und idealerweise Leseproben im Sektor Planung von Bauteilen mit wiederverwendeten Bauteilen von Rückbau-Projekten, Planung von Bauteilen mit Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen für positive Ökobilanzierungen (CO2 Senken) und Planung von Bauteilen nach dem Prinzip Design for Disassembly (Vermeidung von Verbundsystemen, zerstörungsfreie Rückbaufähigkeit mit anschließender Wiederverwendung bei Nutzungsänderungen oder in anderen Bauprojekten) in Bezug auf zukünftige Nutzungsänderungen, Umbauten etc. oder durch Darlegung von Gremienarbeit im Sektor Planung von Bauteilen mit wiederverwendeten Bauteilen von Rückbau-Projekten, Planung von Bauteilen mit Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen für positive Ökobilanzierungen (CO2 Senken) und Planung von Bauteilen nach dem Prinzip Design for Disassembly (Vermeidung von Verbundsystemen, zerstörungsfreie Rückbaufähigkeit mit anschließender Wiederverwendung bei Nutzungsänderungen oder in anderen Bauprojekten) in Bezug auf zukünftige Nutzungsänderungen, Umbauten etc. oder durch Darlegung einer Lehrbeauftragung aus der sich ein Schwerpunkt in den Bereichen Planung von Bauteilen mit wiederverwendeten Bauteilen von Rückbau-Projekten, Planung von Bauteilen mit Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen für positive Ökobilanzierungen (CO2 Senken), Planung von Bauteilen nach dem Prinzip Design for Disassembly (Vermeidung von Verbundsystemen, zerstörungsfreie Rückbaufähigkeit mit anschließender Wiederverwendung bei Nutzungsänderungen oder in anderen Bauprojekten) in Bezug auf zukünftige Nutzungsänderungen, Umbauten etc. ergibt oder vergleichbar darlegen. Der Ausbau von Haus A wird von den beiden Lehrstühlen "Natural Building Lab" sowie "Architektur, Gebäudetechnik und -systeme" der TU Berlin wissenschaftlich begleitet. Der Auftragnehmer wird beauftragt, während der Leistungsphasen 5 - 9 mit den beiden Lehrstühlen zusammenzuarbeiten und die Ergebnisse der Forschung in die Planung und Ausführung zu integrieren (5.) Der Beginn des Mieterausbaus ist für Februar 2026 geplant. Option: Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung wird ein energetischer Nachweis nach GEG für verschiedene Low-tech-Varianten des Gebäudebetriebs durchgeführt. Ergibt sich aus dieser Untersuchung die Empfehlung, den technischen Ausbau zugunsten eines Low-tech-Betriebskonzepts mit reduzierter Anlagentechnik zu verändern, ist vom Auftragnehmer die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Technischen Gebäudeausrüstung - Fachbereiche Heizung und Raumlufttechnik - auf Bedarf anzupassen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europä-ischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen