VG Langenlonsheim-Stromberg - Los 2: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ist zum 01.01.2020 aus der Fusion der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und der Verbandsgemeinde Stromberg hervorgegangen. Die Verbandsgemeinde hat ca. 24.000 Einwohner in 17 angehörigen Ortsgemeinden. Das Gesamtplangebiet hat eine Größe von 129 km². Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden existieren jeweils eigene rechtswirksame Flächennutzungs- und Landschaftspläne, die im Laufe der Jahre durch Teil Fortschreibungen und Einzeländerungen ergänzt wurden. Mit der Fusion ergibt sich die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der neuen Verbandsgemeinde in einem einheitlichen, übergeordneten Planwerk zusammenzuführen. Bis zur Wirksamkeit dieses neuen Planwerkes gelten die bisherigen Flächennutzungspläne der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden fort. Die für die beiden ehemaligen Verbandsgemeinden bestehenden Flächennutzungspläne sind digitalisiert. Die Landschaftspläne hingegen nicht. Es existiert eine redaktionelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der in der zweiten Stufe des Verfahrens bereitgestellt wird. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne.
CPV-Codes
Lose (1)
Vergeben werden die Grundleistungen in den Leistungsphasen 1-3 bzw. 4 nach §§ 18 und 23 HOAI i.V.m. Anlagen 2 bzw. 4 und 9 HOAI sowie die ergänzend erforderlichen Besonderen Leistungen, siehe Anlage 2 zum Vertrag. Für die Leistungsinhalte wird ergänzend verwiesen auf AHO-Heft 42. Die Ausschreibung erfolgt losweise: Los 1: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, Los 2: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans. Die Verbandsgemeinde ist gemäß Zusammenschlussgesetz verpflichtet, bis zum 01.01.2028 einen eigenen Flächennutzungsplan aufzustellen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau — Mainz
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Deutschland E-Mail: [email protected] Tel.: +49 6131 / 165240 Fax: +49 6131 / 162113