Neugestaltung des Bahnhofsumfelds in Grevenbroich (Stufe 1) | Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb nach der VgV zur Vergabe von Generalplanerleistungen für mehrere Leistungsbilder nach d. HOAI
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Stadt Grevenbroich beabsichtigt, das teilweise im kommunalen Besitz, teilweise im Besitz der Deutschen Bahn AG befindliche Bahnhofsumfeld grundlegend neu zu gestalten, um die verkehrliche Verknüpfung sowie die städtebauliche und Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern. Grundlage der Umgestaltung ist die "Rahmenplanung für das Bahnhofsumfeld in Grevenbroich", die im Rahmen des Landesprogramms "Schöner Ankommen in NRW" durch die Stadt Grevenbroich und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH (BEG) beauftragt und schließlich am 03.07.2025 im Rat der Stadt Grevenbroich bestätigt wurde. Die Rahmenplanung formuliert die strategischen Ziele für die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsareals als attraktives, funktional durchdachtes und identitätsstiftendes Eingangs-tor zur Stadt und beinhaltet Aussagen zu den folgenden Planungsschwerpunkten: - Umgestaltung des östlich der Bahntrasse bzw. auf der Innenstadtseite gelegenen Bahnhofsvorplatzes einschließlich seiner Randbereiche; dabei: Berücksichtigung prägender Elemente (vor allem: angrenzende Bebauung und markanter Baum im Bereich der heutigen Bushaltestellen) - Einbeziehung der Von-Goldammer-Straße als verkehrsberuhigter Bestandteil des (erweiterten) Bahnhofsvorplatzes - Neustrukturierung des Busbahnhofs zu einem modernen, leistungsfähigen und flexiblen Busknotenpunkt mit angrenzender Vorfahrt für Taxi und ggf. alternative öffentliche Mobilitätsangebote (z.B. Shuttle-On-Demand) - Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs Optimierung des Bike+Ride-Angebots hinsichtlich Quantität und Qualität (Ersatz der bestehenden Radstation auf der Ostseite, Erweiterung des Angebots auf der Westseite bei weitgehendem Erhalt des Bestands) - Berücksichtigung des Park+Ride-Angebots und Umgang mit dem zweigeschossigen Parkdeck auf der Bahnhofsostseite. Der Auftrag umfasst Generalplanerleistungen zu mehreren Leistungsbildern nach der HOAI. Alle Planungsleistungen werden jeweils nur für die Leistungsphasen 1 - 4 ausgeschrieben.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der Objekt- und Fachplanung ist die Weiterführung der Rahmenplanung für die folgenden Bauteile: - Bauteil I: Bike+Ride-Station (Ostseite) - Bauteil II: Busbahnhof und Taxi-Vorfahrt (Ostseite) - Bauteil V: Teilrückbau Parkdeck (Ostseite) - Bauteil VI: Fahrradabstellanlage (Westseite) - Bauteil VII: Vorplatz (Westseite) - Bauteil VIII: ebenerdige Park+Ride/Kiss+Ride-Station (Westseite) - Bauteil IX: Parkpalette/Parkdeck (Westseite). Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Generalplanung der folgenden Leistungen gesucht: - Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, - der Objektplanung - Leistungsbild: Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI und - der Fachplanung - Leistungsbild: Tragwerksplanung nach § 51 HOAI. Der Auftrag umfasst Generalplanerleistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern nach der HOAI. Alle Planungsleistungen werden jeweils nur für die Leistungsphasen 1 - 4 ausgeschrieben. Die Einzelheiten zum Umfang der Generalplanungsleistungen sind in den Vergabeunterlagen (insbes.: Ziffern 4.3 und 4.4) zu finden.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.