VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragTED 113/2026

Medizinische Arbeitstischanlagen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

22.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1,2 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Lohr am Main (97816) — DE26A

Beschreibung

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Medizintechnischen Arbeitstischan- lagen (u.a. Medikamentenkühlschränke, Gefrierschränke, BTM-Tresore, freiste- hende Regale, Sterilgutlagerschränke, Arbeitsplätze und Arbeitstische sowie di- verse Wandhalterungen und Normprofilschienen) einschließlich Zubehör für den Neubau des Klinikums Lohr.

CPV-Codes

454200004533000045310000

Lose (1)

LOT-0001Medizinische Arbeitstischanlagen

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Medizintechnischen Arbeitstischan- lagen (u.a. Medikamentenkühlschränke, Gefrierschränke, BTM-Tresore, freiste- hende Regale, Sterilgutlagerschränke, Arbeitsplätze und Arbeitstische sowie di- verse Wandhalterungen und Normprofilschienen) einschließlich Zubehör für den Neubau des Klinikums Lohr.

4542000045330000453100002026-06-222026-09-24

Zuschlagskriterien

Preis als einziges Zuschlagskriterium.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern, Regierung Mittelfranken — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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