VE 318/2 - Metallbauarbeiten/ Fassade. Studentenwohnheim 08056 Zwickau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
VE 318/2 Metallbauarbeiten/ Fassade
CPV-Codes
Lose (1)
VE 318-2 Metallbauarbeiten / Fassade Geländeranlage innen • 63,0 lfm Treppengeländer mit Flachstahlfüllung, h= 1,0 m • 63,0 lfm Handlauf, Buche • 63,0 lfm Treppenwange, Stahl, d=5 mm, bis 500mm breit • 7,0 Stk Abdeckroste, Edelstahl, 110 mm breit, 2350mm lang Stahl-Seilnetzfassade Balkonanlage • 770 m² Edelstahl-Seilnetzfassade, Maschenweite 60 mm • 590 lfm Edelstahl-Tragseil, Vertikale und horizontale Seile Ø 10 mm • 60 Stk Netzöffnungen mit umlaufenden L-Profil 1300/2000x1165 mm • 480 Stk Stahlblechwinkel 365 x 310 mm • 100 Stk Randseilführung mit Fußplatte h=125-170mm • 465 Stk Verlängerungsbleche mit Anschweißlasche • 270 lfm Aluminiumblende d=3mm, 310mm breit • 225 lfm Rinnenabdeckung, Lochblech, Edelstahl, 80 mm breit • 540 lfm Lochblechwinkel, Aluminium, Abwickl. 100-450 mm • 276 m² HPL-Deckenbekleidung d=10 mm, mit Holz-UK Geländeranlage außen • 21 lfm Treppen- und Brüstungsgeländer mit Seilnetzfüllung Balkonabdichtung • 230 m² Balkonabdichtung, KSK Bitumenkautschuk mit Gefälledämmung PUR/PIR • 225 lfm Balkonrandabschluss Balkonentwässerung • 225 lfm Drainabschluss-/Traufprofil und Balkonrinne, Aluminium Dachabdichtung • 46 m² Dachabdichtung, 2-lagig, Polymerbitumen • 45 lfm Hängerinne, halbrund, Aluminium, 250 mm • 200 lfm Fallrohr, Aluminium, DN 80 Gründungsarbeiten • 6,5 m³ Streifenfundamente, C20/25, Stahlbeton mit Fundamentaushub
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.