VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Nutzung und Support der SUSE-Produkte

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

36.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Köln (50829) — DEA23

Beschreibung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt, einen Vertrag über die Nutzung und den Support der SUSE-Produkte der im Einsatz befindlichen Softwareprodukte des Herstellers SUSE abzuschließen. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 3 Jahren ab dem 01.09.2026. Der Beitragsservice setzt seit vielen Jahren am Standort Köln-Bocklemünd Produkte der Firma SUSE ein. Die Systeme sind sowohl als physische, als auch virtuelle Serverinstanzen auf Basis einer Enterprise-Virtualisierungslösung ausgelegt. Der aktuelle Softwarenutzungsvertrag endet am 31.08.2026. Der Abschluss des neuen Vertrages wird zum 01.09.2026 ausgeschrieben. Mit Beginn des neuen Vertrags wird ab dem 01.09.2026 ein Bedarf an Nutzungs- und Support-Service-Abonnements für die in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil B.) genannten Produkte ausgeschrieben. Eine Reduktion der Anzahl benötigter Nutzungs- und Support-Service-Abonnements während der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Das genannte Mengengerüst stellt die Vertragsmenge des vorliegend ausgeschriebenen Nutzungs- und Supportvertrags dar. Die Leistungserbringung für die Nutzungs- und Support-Services muss durch den Hersteller SUSE erbracht werden.

CPV-Codes

72260000

Lose (1)

LOT-0001Nutzung und Support der SUSE-Produkte

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt, einen Vertrag über die Nutzung und den Support der SUSE-Produkte der im Einsatz befindlichen Softwareprodukte des Herstellers SUSE abzuschließen. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 3 Jahren ab dem 01.09.2026. Der Beitragsservice setzt seit vielen Jahren am Standort Köln-Bocklemünd Produkte der Firma SUSE ein. Die Systeme sind sowohl als physische, als auch virtuelle Serverinstanzen auf Basis einer Enterprise-Virtualisierungslösung ausgelegt. Der aktuelle Softwarenutzungsvertrag endet am 31.08.2026. Der Abschluss des neuen Vertrages wird zum 01.09.2026 ausgeschrieben. Mit Beginn des neuen Vertrags wird ab dem 01.09.2026 ein Bedarf an Nutzungs- und Support-Service-Abonnements für die in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil B.) genannten Produkte ausgeschrieben. Eine Reduktion der Anzahl benötigter Nutzungs- und Support-Service-Abonnements während der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Das genannte Mengengerüst stellt die Vertragsmenge des vorliegend ausgeschriebenen Nutzungs- und Supportvertrags dar. Die Leistungserbringung für die Nutzungs- und Support-Services muss durch den Hersteller SUSE erbracht werden.

7226000036 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln — Köln

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

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