OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom): Lieferung von elektrischer Energie für Gebäude und Betriebsstätten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) optional inklusive Durchleitung von eigenerzeugten Überschussmengen und Vermarktung am geeigneten Markt

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Köln (51109) — DEA23

Ausgewählte Bewerber

3

Wiederkehrend

Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung

Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh/a elektrische Energie an die Abnahmestellen der StEB Köln. Es handelt sich um ca. 30 RLM - und 254 iMSys Abnahmestellen. Es speisen unterschiedleiche Anlagen teilweise in das öffentl. Netz aus. Dazu gehören BHKW-, PV- und Windanlagen.

CPV-Codes

09310000

Lose (1)

LOT-0001Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom): Lieferung von elektrischer Energie für Gebäude und Betriebsstätten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) optional inklusive Durchleitung von eigenerzeugten Überschussmengen und Vermarktung am geeigneten Markt

Lieferung von ca. 6,5 Mio. kWh/a elektrische Energie an die Abnahmestellen der StEB Köln. Es handelt sich um ca. 30 RLM - und 254 iMSys Abnahmestellen. Es speisen unterschiedleiche Anlagen teilweise in das öffentl. Netz aus. Dazu gehören BHKW-, PV- und Windanlagen.

093100002027-01-012029-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln — Köln

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, kann die Unwirksamkeit nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.

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