OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 113/2026

Neubau Kita Angersdorf - Los 12 - Metallbauarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 12:00

Vertragslaufzeit

7.6 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Teutschenthal (06179) — DEE0B

Beschreibung

Neubau Kita Angersdorf - Los 12 - Metallbauarbeiten

CPV-Codes

4521410045262670

Lose (1)

LOT-0001Neubau Kita Angersdorf, Los 12, Metallbauarbeiten

Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- Massiv- Hybridbauweise und die dazugehörigen Außenanlagen, inkl. Erschließung der Liegenschaft. Erschlossen ist das Grundstück über eine Anliegerstraße (Ahornstraße / An der Feuerwache), welche von der L163 (Lauchstädter Straße) abzweigt. Diese Anliegerstraßen (Ahornstraße / An der Feuerwache) und der angrenzende Parkplatz sind mit Bitumenbelag befestigt. Die von dort weiterführende Zuwegung am Baufeld ist ein unbefestigter Rasenweg. In der Vornutzung lag das Gelände brach, bzw. war landwirtschaftlich genutzt. Die Tragfähigkeit und Befahrbarkeit ist daher z.T. eingeschränkt, bzw. im Rohzustand nur Witterungsabhängig. Durch ein Drittgewerk ist die Baustelleneinrichtung vorhanden. Das Bedeutet, dass eine WC-Container (geschlechtergetrennt mit 3 WC-Anlagen, 2 Urinale, 2 Waschbecken) Bauzauns und mobiler Videoüberwachung gesichert. Bauwasser und Baustrom sind eingerichtet. Eventuelle Mobilkräne sind eigenverantwortlich in die eigene Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. (siehe BE-Plan) Die hiesige Ausschreibung betrifft die Metallbauarbeiten.

45214100452626707.6 Monate

Zuschlagskriterien

Es entfallen 100% der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

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