Ausschreibung von Planungsleistungen für eine provisorische Kapazitätsanpassung der Kläranlage Körkwitz
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Kläranlage Körkwitz soll provisorisch in ihrer Kapazität der aktuellen Auslastung angepasst werden, um im Rahmen der Möglichkeiten der Nutzung der vorhandenen Bauwerke einen heutigen sichereren Anlagenbetrieb zu gewährleisten und zugleich Kapazitäten für zukünftige, z. T. touristisch geprägte, Neuanschlüsse zu schaffen. Als Fertigstellungstermin für die Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 sowie für die Baumaßnahmen ist der 31.03.2028 vorgesehen. Die Planungen umfassen bauliche, maschinen- und elektrotechnische Maßnahmen: § 43 HOAI: Ingenieurbauwerke (IBW) § 55 HOAI: Technische Ausrüstung (VMA) § 55 HOAI: Technische Ausrüstung (EMSR) (LPH1 1-9) Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich stufenweise: 1. LPH 1-4 2. LPH 5-8 3. LPH 9 Die Festlegungen hierzu werden im Rahmen der Verhandlung gemeinsam mit den Bietern besprochen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Vergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit der vorhergehenden Planung befasste Büro geebenenfalls an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da die Ergebnisse der Planung dieser Ausschreibung zugrunde liegen.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Kläranlage Körkwitz soll provisorisch in ihrer Kapazität der aktuellen Auslastung angepasst werden, um im Rahmen der Möglichkeiten der Nutzung der vorhandenen Bauwerke einen heutigen sichereren Anlagenbetrieb zu gewährleisten und zugleich Kapazitäten für zukünftige, z. T. touristisch geprägte, Neuanschlüsse zu schaffen. Als Fertigstellungstermin für die Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 sowie für die Baumaßnahmen ist der 31.03.2028 vorgesehen. Die Planungen umfassen bauliche, maschinen- und elektrotechnische Maßnahmen: § 43 HOAI: Ingenieurbauwerke (IBW) § 55 HOAI: Technische Ausrüstung (VMA) § 55 HOAI: Technische Ausrüstung (EMSR) (LPH1 1-9) Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich stufenweise: 1. LPH 1-4 2. LPH 5-8 3. LPH 9 Die Festlegungen hierzu werden im Rahmen der Verhandlung gemeinsam mit den Bietern besprochen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Vergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV).
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit — Schwerin
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).