Rahmenvertrag Bauliche Instandsetzung (bundesweit) Gruppe 07: Elektrotechnik und Blitzschutz
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Rahmenvertrag Bauliche Instandsetzung (bundesweit) Gruppe 07: Fachlos 1 Elektrotechnik - Los 1 bis 34 Fachlos 2 Blitzschutz - Los 35 bis 68 Die InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe und die DB Services GmbH beabsichtigen stellvertretend für verschiedene Gesellschaften der Deutschen Bahn AG einen Rahmenvertrag für Bauliche Instandsetzung Gr. 07 Elektrotechnik und Blitz auszuschreiben. Die Leistungen werden in einem losweisen EU Offenen Verfahren vergeben. Vorgesehene Vertragslaufzeit zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption (ein Jahr). Die Losweise Vergabe ist für 34 Raumlose mit je zwei Fachlosen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, maximal drei Rahmenverträge je Raumlos abschließen. Fachlos 1: Elektrotechnik: Dazu zählen im Detail Baustelleneinrichtung und Leistungen, wie Demontage (Innenanlagen), Installationszubehör, Installationsrohre, Leitungsführungskanäle, Brüstungskanäle PC , etc. , Brüstungskanäle aus Stahlblech, Geräteeinbaudose, Feuerwiderstandsfähiger E-Install-Kanal, Kabelrinne und Befestigungen, Schalt- und Steckgeräte, Verteilungen betriebsfertig verdrahtet, Kabel und Leitungen, Potentialausgleich, Schlitze, Bohrungen, Durchbrüche, Kabelgräben, Abnahme und Bauprovisorien, Heizgeräte und Zubehör, Klingel- und Fernmeldematerial, Leuchten und Lampen, Außenleuchten DB, Innenleuchten DB, Erdarbeiten / Kabelgräben / Lichtmast Fachlos 2: Blitzschutz: Dazu zählen im Detail Baustelleneinrichtung und Blitzschutzarbeiten, wie Potentialausgleich, Erdungsmaterialien und Überspannungsschutz, Blitzschutz-Leitungen auf geneigten und flachen Dächern, Erdleitungen, Leitungshalter, Leitungshalter, Verbindungsmaterial, Korrosionsschutz, Prüfungen/ Messungen von Blitzschutzeinrichtungen, etc. Nähere Informationen zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre zzgl. Verlängerungsoption um 1 Jahr. Die Leistung wird zudem in 34 Raumlose für jedes Fachlos untergliedert. Die Raumlose gliedern sich für beide Fachlose – wie nachstehend erläutert – nach den Regionalbereichen und den dazu zählenden Unterregionen. • Regionalbereich Nord untergliedert sich in 5 weitere Unterregionen Hamburg, Kiel, Bremen, Osnabrück, Hannover • Regionalbereich Ost untergliedert sich in 4 weitere Unterregionen Schwerin, Neustrelitz, Berlin, Cottbus • Regionalbereich West untergliedert sich in 5 weitere Unterregionen Hagen, Düsseldorf, Köln, Hamm, Duisburg • Regionalbereich Mitte untergliedert sich in 4 weitere Unterregionen Kassel, Frankfurt/M., Mainz, Koblenz • Regionalbereich Südost untergliedert sich in 6 weitere Unterregionen Halle, Leipzig, Erfurt, Dresden, Zwickau, Magdeburg • Regionalbereich Südwest untergliedert sich in 5 weitere Unterregionen Saarbrücken, Stuttgart, Karlsruhe, Ulm, Freiburg • Regionalbereich Süd untergliedert sich in 5 weitere Unterregionen Nürnberg, Würzburg, Augsburg, München, Regensburg Auf eine Einzeldarstellung der 34 Raumlose im Rahmen der Bekanntmachung wird auf Grund der Komplexität an dieser Stelle verzichtet.
CPV-Codes
Lose (68)
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Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.