OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Neubi_BZM_Fachplanung Verfahrenstechnische Anlagen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bitterfeld-Wolfen (06749) — DEE05

Beschreibung

Die Planung der Verfahrenstechnischen Anlagen gemäß HOAI 2021 Teil 4 entsprechend Leistungsbild § 55 ff für die Leistungsphasen 1 - 9 zuzüglich besonderer Leistungen gem. Anlage 1 Leistungsbild

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-0000Neubi_BZM_Fachplanung Verfahrenstechnische Anlagen

Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die weiteren Leistungsphasen optional zu beauftragen. Die besonderen Leistungen werden ebenfalls optional und stufenweise beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.

713000002026-08-102031-07-31

Zuschlagskriterien

-Verfügbarkeit vor Ort/ Erreichbarkeit -vorgesehene Besprechungen (Turnus/Teilnehmer etc.) -Vorstellung Projektleiter, Stellvertreter sowie den/ die maßgeblich verantwortlichen Mitarbeiter, der Bauüberwachung mit Angaben zu aktuellen Aufgaben/ Vorhaben und der Auslastung

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.