OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Rahmenvertrag für Reinigungsdienstleistungen für städtische Immobilien

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 09:00

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Rösrath (51503) — DEA2B

Beschreibung

Der AG ist Eigentümer der vertragsgegenständlichen Immobilien (Reinigungsobjekte). Ziele der vertragsgegenständlichen Leistungen sind der Werterhalt der zu pflegenden Reinigungsobjekte und die Sicherung eines zuverlässigen Hygieneniveaus in den Reinigungsobjekten. D.h., für den AG ist es von maximaler Bedeutung, dass vom AN nicht nur die vertraglich vereinbarten Leistungsstunden, sondern diese auch in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden.

CPV-Codes

90910000

Lose (2)

LOT-0001Grundschulen, Kindergärten, Sporthallen, Feuerwehrwachen, Stadtbücherei, Verwaltungsgebäude

Reinigungsleistungen für Grundschulen, Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Feuerwehren, Sporthallen, Stadtbücherei

9091000048 Monate
LOT-0002Freiherr-vom-Stein-Schulzentrum (Gymnasium und Gesamtschule, Sporthallen

Reinigungsleistungen für Grundschulen, Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Feuerwehren, Sporthallen, Stadtbücherei

9091000048 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).