Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Tragwerksplanung gem.§§49 ff HOAI-LPH 3-6, 8
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Ortsmitte Ostermünchen - Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§49 ff HOAI-LPH 3-6, 8 (weitere Angaben - siehe Verdingungsunterlagen).
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§49 ff HOAI - LPH 3-6, 8; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Ausnahme: Tragwerksplanung - diese liegt nur bis einschließlich LP3 vor) von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Der Gemeinderat der Gemeinde Tuntenhausen hat in der Sitzung vom 16.04.2026 beschlossen, dass die Ausführung der Häuser A1 und A2 nicht wie bisher geplant ab dem Kellergeschoss in Holzbauweise, sondern in Massivbauweise erfolgen soll. Die diesbezügliche Umplanung in den Leistungsphasen 3 (und 4) sowie die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14.09. 2026 (KW38/2026).
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.