OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Erweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Leutkirch (88299) — DE148

Ausführungsort

Leutkirch im Allgäu — DE148

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanische Stufe vom Zulauf der Kläranlage bis zum Ablauf des Sand- und Fettfangs, bleibt von der Maßnahme unberührt. Auch an der Nachklärung sind keine Maßnahmen geplant. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen: - Verlegen des Kanal DN 1.200 - Neubau Belebungsbecken ca. 4.700 m³ – Ausstattung mit abschaltbaren Belüftern, Rührwerken und Messtechnik - Neubau Zwischenhebewerk mit 4 Schneckenpumpen - Umbau Denitrifikationsbecken - Umbau Verbindungsgerinne zur Anbindung an Bestand - Umbau Gebläsestation Die erforderliche Erweiterung der Kläranlage muss im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit durchgeführt werden. Die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 für diese Maßnahmen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Als zentrale Planungsaufgabe wird das Erreichen folgender Ziele betrachtet: - Erweiterung der Belebungsanlage im laufenden Betrieb Alle durchzuführenden Maßnahmen müssen in sinnvolle Bauabschnitte unterteilt werden. - Erhöhung der Kostensicherheit Die zu erwartenden Baukosten sind durch eine strukturierte Vorgehensweise im gesamten Planungs- und Bauprozesses kontinuierlich zu überwachen und es ist jeweils frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren. Die Anwendung entsprechender Werkzeuge zur Kostenplanung wird erwartet. Da sich auch vorbefasste Ingenieurbüros an diesem Verfahren beteiligen dürfen, liegen folgende vorhandene Unterlagen bei: - Auszug Vorplanung Lageplan der Kläranlage Leutkirch Die bisher geschätzten Baukosten betragen ca. 5,7 Mio € netto.

CPV-Codes

713000007132100071323100

Lose (1)

LOT-0001Erweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung

Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 4 - 9 - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4, LPH 1 - 9 - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 2 - 6 - Besondere Leistungen Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 2 - 4 (TWP) / 1 - / 4 - Stufe 2: LPH 5 + 6 (TWP) / 5 - 8 - Stufe 3: LPH 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

7132100071323100

Zuschlagskriterien

- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissentranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zuammenarbeit des Projektteams).

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

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