SANsymphony und Brocade Switche
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Verlängerung des DataCore Premier Supports für die SANsymphony 1 TB EN Edition Perpetual Lizenzen um 36 Monate (Los 1). Darüber hinaus sollen 4 neue Brocade G720 Switche mit 36 Monaten OSS 9x5 Support erworben werden (Los 2). Der Supportzeitraum soll nach Möglichkeit auf den 01.09.2026 - 31.08.2029 harmonisiert sein. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Anlage 01.
CPV-Codes
Lose (2)
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1: DataCore Premier Support SANsymphony Der DataCore Premier Supports für die SANsymphony 1 TB EN Edition Perpetual Lizenzen soll um 36 Monate verlängert werden. Los 2: Brocade G720 Switche Es sollen 4 neue Brocade G720 Switche mit 36 Monaten OSS 9x5 Support erworben werden. Der Supportzeitraum soll auf den 01.09.2026 - 31.08.2029 harmonisiert sein. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Anlage 01.
Zuschlagskriterien
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1: DataCore Premier Support SANsymphony Der DataCore Premier Supports für die SANsymphony 1 TB EN Edition Perpetual Lizenzen soll um 36 Monate verlängert werden. Los 2: Brocade G720 Switche Es sollen 4 neue Brocade G720 Switche mit 36 Monaten OSS 9x5 Support erworben werden. Der Supportzeitraum soll auf den 01.09.2026 - 31.08.2029 harmonisiert sein. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Anlage 01.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.