OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Albachten Ost, Baufeld 6 - Vergabe von Objektplanung Gebäude Leistungsphase 6-9

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Münster (48149) — DEA33

Ausführungsort

Albachten Ost Baufeld 6, Münster-Albachten (48163) — DEA33

Beschreibung

Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgenden als "Vergabestelle", "Auftraggeber" oder "Wohn + Stadtbau" bezeichnet) als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt für den Neubau einer Fünf-Gruppen-Kita, ca. vier Gewerbeeinheiten und ca. 25 frei finanzierten Wohnungen in Münster-Albachten die Objektplanungsleistungen Gebäude der Leistungsphase 6-9 zu vergeben.

CPV-Codes

712000007100000071221000712220007124000071251000

Lose (1)

LOT-0001Albachten Ost, Baufeld 6 - Vergabe von Objektplanung Gebäude Leistungsphase 6-9

Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI - Leistungsphase 6 bis 9

7120000071000000712210007122200071240000712510002026-09-012028-10-01

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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