Handelspartner Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Software des Lizenzgebers Microsoft sowie zugehörigen Services und Dienstleistungen für das Saarland und den Landkreis Saarlouis
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das Saarland und der Landkreis Saarlouis beabsichtigen mit der vorliegenden Ausschreibung den Abschluss einer Microsoft Handelspartner Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Erwerb von Microsoft Produkten und Microsoftnahen Cloudleistungen, einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen und Schulungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, zu vergeben. Schätzmenge der Rahmenvereinbarung: 25.000.000,00 EUR brutto, Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 50.000.000,00 EUR brutto.
CPV-Codes
Lose (1)
Das Saarland und der Landkreis Saarlouis beabsichtigen mit der vorliegenden Ausschreibung den Abschluss einer Microsoft Handelspartner Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Erwerb von Microsoft Produkten und Microsoftnahen Cloudleistungen, einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen und Schulungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen, zu vergeben. Schätzmenge der Rahmenvereinbarung: 25.000.000,00 EUR brutto, Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 50.000.000,00 EUR brutto. Weitere Informationen können der vorliegenden Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsbedingungen entnommen werden.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes — Saarbrücken
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber den Auftraggebern zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.