OffenAusschreibung · 17BauauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

DUA Rahmenvertrag 2027ff

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

08.07.2026 13:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

15

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

bundesweit (bundesweit) — DE929

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Bauleistungen (DUA-Stopfschichten), -Stopftechnik* für Gleise/ Weichen über Stopfkomplexe (Einzelstopfmaschine inkl. Schotterpflug) -Stopftechnik für Gleise/ Weichen über Einzelstopfmaschine -Stopftechnik für Gleise/Weichen über Solo-Schotterpflug -Unterscheidung Stopfmaschine in der Ausführung Gleisstopfmaschine (GSM) und Universalstopfmaschine (USM) * Stopfkomplex, bestehend aus Stopfmaschine, Schotterpflug und inkl. aller notwendigen Bedienpersonale

CPV-Codes

45222000

Lose (15)

LOT-0001Los.1 - Mitte GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Los.2 - Mitte USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0003Los.3 - Nord GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0004Los.4 - Nord USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0005Los.5 - Ost GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0006Los.6 - Ost USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0007Los.7 - Süd GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0008Los.8 - Süd USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0009Los.9 - Südost GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0010Los.10 - Südost USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0011Los.11 - Südwest GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0012Los.12 - Südwest USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0013Los.13 - West GSM

Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0014Los.14 - West USM

Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0015Los.15 - Hochgeschwindigkeitsstopfmaschine (4x) inkl. BDS

Stellung von einer Hochleistungsstopfmaschine inkl. BDS

452220002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

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