DUA Rahmenvertrag 2027ff
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Bauleistungen (DUA-Stopfschichten), -Stopftechnik* für Gleise/ Weichen über Stopfkomplexe (Einzelstopfmaschine inkl. Schotterpflug) -Stopftechnik für Gleise/ Weichen über Einzelstopfmaschine -Stopftechnik für Gleise/Weichen über Solo-Schotterpflug -Unterscheidung Stopfmaschine in der Ausführung Gleisstopfmaschine (GSM) und Universalstopfmaschine (USM) * Stopfkomplex, bestehend aus Stopfmaschine, Schotterpflug und inkl. aller notwendigen Bedienpersonale
CPV-Codes
Lose (15)
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM)
Zuschlagskriterien
Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM)
Zuschlagskriterien
Stellung von einer Hochleistungsstopfmaschine inkl. BDS
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.