OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

EU-weite Ausschreibung der Errichtung-, Vermietung und dem Rückbau von Gasmotorenanlagen in Containerbauweise für das Projekt Erneuerung der Gasverwertung

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

23.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Ringsheim (77975) — DE134

Beschreibung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.

CPV-Codes

31122000311212004525124051111200

Lose (1)

LOT-0001Errichtung-, Vermietung und dem Rückbau von Gasmotorenanlagen in Containerbauweise für das Projekt Erneuerung der Gasverwertung

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben, welches im Wesentlichen folgende Leistungen umfasst: • Vermietung von zwei Gasmotorenanlagen in Containerbauweise für die Aufrechterhaltung der Gasverwertung im Zuge des Projekts Erneuerung der Gasverwertungsanlage des Zweckverbands Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) in Ringsheim. • Lieferung und Aufstellung/Errichtung zwischen dem 05.04.2027 – 16.04.2027 • Inbetriebnahme der Containeranlage 03.05.2027 (Mietbeginn) • Die Anmietung erfolgt für mind. 32 Wochen

311220003112120045251240511112002027-04-052027-12-10

Zuschlagskriterien

Preis 100%

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.