VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 113/2026

Sachverständigenprüfung von Lüftungsanlagen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Leipzig (04109) — DED51

Beschreibung

Leistungsgegenstand dieses Verfahrens ist die Sachverständigenprüfung der lüftungstechnischen Anlagen und Brandschutzklappen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsTechPrüfVO in diversen Gebäuden der Universität Leipzig.

CPV-Codes

71315410

Lose (1)

LOT-0001Sachverständigenprüfung von Lüftungsanlagen

Die Anlagen müssen regelmäßig, jeweils wiederkehrend alle drei Jahre, auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit durch Prüfsachverständige geprüft werden. Innerhalb des Prüfzyklus von drei Jahren sind alle Anlagen mindestens einmal zu prüfen. Der Prüfzeitraum richtet sich nach der jeweiligen Anlage und ist entsprechend in der Bestands- und Preisliste aufgeführt. Die zu prüfenden Anlagen sind innerhalb der Universität Leipzig auf drei Bereiche (Betriebstechniken) aufgeteilt. Die Anlagen und deren jeweilige Zuordnung sind der Bestands- und Preisliste zu entnehmen. Zu prüfen sind Brandschutzklappen mit unterschiedlichstem Herstellerdatum, Hersteller und Bauart. Es sind vom Brandschutztellerventil über Brandschutzklappen mit Schmelzlot, Thermoelement, motorische und nichtmotorische Klappen sowie teilweise auch Klappen mit Rauchauslöseeinrichtungen verbaut. In der Auflistung der Klappen sind die verschiedenen Klappenarten nicht separat benannt. Bei der Auflistung der Rauchmelder handelt es sich um die Kanalrauchmelder der Gebäudeleittechnik, nicht die Melder der Rauchauslöseeinrichtungen der Brandschutzklappen. Der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Prüfvertrag enthält alle wichtigen Informationen zur Abwicklung. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre.

713154102026-06-012035-05-31

Zuschlagskriterien

Gemäß Angebotsvergleichspreis, siehe Vergabeunterlage "Bestands- und Preisliste".

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss eine Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen des vermeintlichen Verstoßes gegenüber der Vergabestelle erfolgen. Wird einer Rüge durch die Vergabestelle nicht abgeholfen, so hat der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen einen Nachprüfungsantrag einzureichen.

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