Gebäude- und Inventarversicherung für die Verbandsgemeinde Wissen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung für die Verbandsgemeinde Wissen
CPV-Codes
Lose (1)
Gebäude- und Inventarversicherung für die Verbandsgemeinde Wissen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.