OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Gebäude- und Inventarversicherung für die Verbandsgemeinde Wissen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Wissen (57537) — DEB13

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung für die Verbandsgemeinde Wissen

CPV-Codes

66510000

Lose (1)

LOT-0001Versicherungsdienstleistung

Gebäude- und Inventarversicherung für die Verbandsgemeinde Wissen

665100002027-01-012030-01-01

Zuschlagskriterien

Für die erforderlichen Preisangaben ist das Angebotsblatt zu verwenden. Als Angebotsvergleichspreis gilt folgende Angabe aus dem Angebotsblatt: Das prämienmäßig beste Angebot erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden mit einem Abschlag versehen, der der prozentualen Überschreitung dieses besten Prämienangebotes entspricht. Beispiel: Bestes Angebot EUR 100.000,00, zweitbestes Angebot EUR 110.000,00 Dieses zweite Angebot würde mit dem Punktabzug von 10 Prozentpunkten, also mit 90 Punkten bewertet. Die Punktzahl für die Wertung der Prämienhöhe fließt zu 70 % in die Endpunktzahl ein. In der Gesamtbewertung können für dieses Wertungskriterium also max. 70 Punkte vergeben werden.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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