OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragTED 113/2026

Fernwasserleitung zwischen dem Pumpwerk Seelbach und dem Hochbehälter Hümmerich (Maßnahme 3a) sowie zwischen der Direktübergabe Michelbach und dem Pumpwerk Amteroth (Maßnahme 4 a) – Planungsleistungen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Wissen (57537) — DEB13

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Im Zuge der geplanten interkommunalen Kooperationen mit den Verbandsgemeinden Puderbach und Hachenburg ist zukünftig mit einem deutlichen Anstieg des Wasserbedarfs im Bereich des Pumpwerks Amteroth zu rechnen. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, leistungsfähigen und betriebssicheren Trinkwasserversorgung innerhalb der zukünftigen Verbundstruktur sind umfangreiche infrastrukturelle Anpassungen erforderlich. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist der Ausbau der bestehenden Fernwasserleitung zwischen dem Pumpwerk Seelbach und dem Hochbehälter Hümmerich (Maßnahme 3a). Die vorhandene Leitung in DN 200 (GGG) ist für die künftig erforderlichen Durchflussmengen hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert. Zudem weist die Bestandsleitung aufgrund ihres Alters einen erhöhten Erneuerungsbedarf auf, sodass unabhängig von der Kapazitätserweiterung mittelfristig eine Sanierung beziehungsweise ein Ersatz erforderlich wäre. Vorgesehen ist daher der Neubau einer rund 2,3 bis 2,5 km langen Leitung in DN 300 (GGG). Durch diese Maßnahme wird die hydraulische Leistungsfähigkeit deutlich verbessert und gleichzeitig die langfristige Betriebssicherheit der Versorgungsinfrastruktur erhöht. Darüber hinaus ist zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung der Ausbau der bestehenden Zulaufleitung zwischen der Direktübergabe Michelbach und dem Pumpwerk Amteroth (Maßnahme 4a) vorgesehen. Die vorhandene Leitung in DN 150 (GGG) ist hydraulisch unterdimensioniert und für die künftig erforderlichen Fördermengen nicht ausreichend ausgelegt. Zusätzlich befindet sich unmittelbar vor dem Pumpwerk Amteroth ein topographisch bedingter Hochpunkt, der die hydraulischen Verhältnisse negativ beeinflusst. Zur Optimierung des Gesamtsystems ist daher der Neubau einer Zulaufleitung in DN 300 (GGG) geplant. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems nachhaltig verbessert und der kritische Hochpunkt wirksam entschärft. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen insgesamt der langfristigen Sicherstellung einer zukunftsfähigen, leistungsstarken und ausfallsicheren Trinkwasserversorgung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

CPV-Codes

7135640071322000

Lose (1)

LOT-0001Fernwasserleitung zwischen dem Pumpwerk Seelbach und dem Hochbehälter Hümmerich (Maßnahme 3a) sowie zwischen der Direktübergabe Michelbach und dem Pumpwerk Amteroth (Maßnahme 4a) – Planungsleistungen Ingenieurbauwerk

Im Zuge der geplanten interkommunalen Kooperationen mit den Verbandsgemeinden Puderbach und Hachenburg ist zukünftig mit einem deutlichen Anstieg des Wasserbedarfs im Bereich des Pumpwerks Amteroth zu rechnen. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, leistungsfähigen und betriebssicheren Trinkwasserversorgung innerhalb der zukünftigen Verbundstruktur sind umfangreiche infrastrukturelle Anpassungen erforderlich. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist der Ausbau der bestehenden Fernwasserleitung zwischen dem Pumpwerk Seelbach und dem Hochbehälter Hümmerich (Maßnahme 3a). Die vorhandene Leitung in DN 200 (GGG) ist für die künftig erforderlichen Durchflussmengen hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert. Zudem weist die Bestandsleitung aufgrund ihres Alters einen erhöhten Erneuerungsbedarf auf, sodass unabhängig von der Kapazitätserweiterung mittelfristig eine Sanierung beziehungsweise ein Ersatz erforderlich wäre. Vorgesehen ist daher der Neubau einer rund 2,3 bis 2,5 km langen Leitung in DN 300 (GGG). Durch diese Maßnahme wird die hydraulische Leistungsfähigkeit deutlich verbessert und gleichzeitig die langfristige Betriebssicherheit der Versorgungsinfrastruktur erhöht. Darüber hinaus ist zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung der Ausbau der bestehenden Zulaufleitung zwischen der Direktübergabe Michelbach und dem Pumpwerk Amteroth (Maßnahme 4a) vorgesehen. Die vorhandene Leitung in DN 150 (GGG) ist hydraulisch unterdimensioniert und für die künftig erforderlichen Fördermengen nicht ausreichend ausgelegt. Zusätzlich befindet sich unmittelbar vor dem Pumpwerk Amteroth ein topographisch bedingter Hochpunkt, der die hydraulischen Verhältnisse negativ beeinflusst. Zur Optimierung des Gesamtsystems ist daher der Neubau einer Zulaufleitung in DN 300 (GGG) geplant. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems nachhaltig verbessert und der kritische Hochpunkt wirksam entschärft. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen insgesamt der langfristigen Sicherstellung einer zukunftsfähigen, leistungsstarken und ausfallsicheren Trinkwasserversorgung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

71322000

Zuschlagskriterien

Preis/Honorar (Honorarzone III) Die Gesamthonorarsumme (inkl. Stundenlöhne und besondere Leistungen) mitsamt Kalkulation ist verbindlich in die folgende Tabelle einzutragen. Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte und damit die maximale Punktzahl. Die Honorarangebote werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise (= H_i) vom niedrigsten Angebotspreis (= H_min) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient H_min:H_min=1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Formel Berechnung: Punkte=H_min/H_i x Punkte (10) Legende: Hmin = niedrigster Angebotspreis H_i = Honorarangebot Beispiel: 1. Honorarangebot = 5.000 € 2. Honorarangebot = 7.500 € H_min = 5.000 € 1. Honorarangebot = 5.000 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/5.000 x Punkte (10) = 10 Punkte 2. Honorarangebot 7.500 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/7.500 x Punkte (10) = 6,67 Punkte

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.