Auftragsänderung 1: Behördenzentrum Lüneburg, LAVES, Grundsanierung und Anpassung Labor, Rückbau von lufttechnischen Anlagen BA 1
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Grundsanierung und Anpassungsmaßnahmen eines bestehenden mehrgeschossigen Labor- und Bürogebäudes Baujahr 1984-1986.
CPV-Codes
Lose (1)
Bauteil Nord: Demontage und Entsorgungsarbeiten (LTA) 5000 m² Nettogrundfläche (NGF) - Keller, Erdgeschoss, drei Obergeschosse, RLT-Technikzentrale - Brandschutzklappen und Dämmung Asbest/KMF belastet.
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.