Ausbau der Havel-Oder-Wasserstraße/Scheitelhaltung - Bauleistungen Wasserbau - Los G2/H2
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Ausbau der Havel-Oder-Wasserstraße in der Scheitelhaltung mit dem Baulos G2/H2 auf Wasserstraßenklasse Va. Das Baulos besteht aus zwei Bauabschnitten, mit einer Länge von jeweils 1.200 m. Die Wasserstraße ist zu vertiefen, verbreitern, mit einer neuen Dichtung aus Naturton sowie einer Deckschicht aus Wasserbausteinen zu versehen. Auf der Ausbauseite sind neue Kanalseitendämme zu errichten.
CPV-Codes
Lose (1)
Vorgesehen ist eine einseitige Verbreiterung des vorhandenen Kanals um ca. 20 m auf 55 m Wasserspiegelbreite im Trapezprofil sowie eine Vertiefung des Kanals auf 4,0 m Wassertiefe. Der geplante Kanalausbau erfolgt hier gestaffelt in zwei Bauabschnitten auf einer Länge von jeweils 1,2 km (Gesamtlänge: 2,4 km): - Bauabschnitt 1 (BA 1): HOW km 69,455 - 70,700 - Bauabschnitt 2 (BA 2): HOW km 74,685 - 75,885 Die geforderten Leistungen beinhalten im Wesentlichen: 450.000 m³ Baggerarbeiten, 160.000 m² Tondichtung verlegen, 120.000 t Wasserbausteine einbauen, 45.000 m³ Bodeneinbau, 4 km Betriebs- und Unterhaltungswege herstellen, 2,4 km WF-Kabel verlegen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes- — Bonn
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.