Komplex ESTW S8 Nord
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Komplex ESTW S8 Nord Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen. Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.
CPV-Codes
Lose (1)
Komplex ESTW S8 Nord Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen. Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.