VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Komplex ESTW S8 Nord

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.12.2022

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Schönfließ (16567) — DE40A

Beschreibung

Komplex ESTW S8 Nord Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen. Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.

CPV-Codes

4523416045234116

Lose (1)

LOT-0001Komplex ESTW S8 Nord

Komplex ESTW S8 Nord Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen. Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.

45234160452341162022-12-082027-06-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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