OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten für den Baubetriebshof der Stadt Bückeburg

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 09:00

Vertragslaufzeit

90.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bückeburg (31675) — DE928

Beschreibung

Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten für den Baubetriebshof der Stadt Bückeburg. Das Fahrzeug soll über einen Zeitraum von 90 Monaten geleast werden.

CPV-Codes

6611400016160000

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten für den Baubetriebshof der Stadt Bückeburg

Die Stadt Bückeburg schreibt die Beschaffung eines Kommunalen Schmalspur Multifunktionsfahrzeuges mit zusätzlichen An- und Aufbaugeräten, konkret: Aufbau (Band-)streuer mit FS 50, Schneeflug mit einer Räumbreite von 2.240mm, Wasserfass für bis zu 2.500 Liter und einem Gießarm mit einer 210 Grad Schwenkung. Das Schmalspurmultifunktionsfahrzeug soll auf dem kommunalen Baubetriebshof eingesetzt werden.

661140001616000090 Monate

Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als Wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).