Rückbau und Wiederaufbau SZ Rankestraße: Entkernungs- und Abbrucharbeiten Brandruine
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
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Beschreibung
Rückbau und Wiederaufbau SZ Rankestraße: Entkernungs- und Abbrucharbeiten Brandruine
CPV-Codes
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Das Mitte 2025 durch einen Brand zerstörte Schulzentrum Hochdahl wurde im Rahmen von Erstmaßnahmen in Teilbereichen bereits geräumt und schadstoffsaniert. Weitere Schadstoffsanierung wird parallel durchgeführt. Im Vorfeld des geplanten Wiederaufbaus muss nahezu vollständig entkernt und in Teilbereichen abgebrochen werden. Hier die wesentlichen Leistungsbestandteile: Leistungszeitraum 24.04.-19.11.2026; Umfangreiche Baustelleneinrichtung; Demontage und Entsorgung von Oberböden ca. 12.000 m2; Estriche ca. 10.200 m2; WC-Trennwandanlagen ca. 350 m2; Leichtbautrennwänden ca. 270 m2; Wandholzbelag ca. 480 m2; Stahl-Zargen ca. 126 Stck.; Alu-Türelemente ca. 10 Stck.; Alu-Fensterelemente ca. 102 Stck. Pfostenriegelfassadenelementen ca. 17 Stck.; Metallflurdecken ca. 50 m2; GK-Lochdecken ca. 623 m2; GK-Rasterdecken ca. 1862 m2; Streckmetalldecken ca. 525 m2; Kabelkanäle ca. 355 lfdm; 3 Aufzugsanlagen, Heizkörper ca. 70 Stck; Komplettabbruch und Entsorgung Stahlbeton-Skelettbau, incl. Fundamente ca. 86.800 m3; Hecken und Sträucher Roden und Entsorgen; Befestigte Flächen Aufnehmen und Entsorgen ca. 280 m2; Oberboden Plan eben abziehen ca. 7.780 m2; etc.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland — Köln
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.