VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Rückbau und Wiederaufbau SZ Rankestraße: Entkernungs- und Abbrucharbeiten Brandruine

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

11.05.2026

Geschätzter Auftragswert

461.323 € – 2,1 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

30 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Erkrath (40699) — DEA1C

Beschreibung

Rückbau und Wiederaufbau SZ Rankestraße: Entkernungs- und Abbrucharbeiten Brandruine

CPV-Codes

451100004511100045111100

Lose (1)

LOT-0001Rückbau und Wiederaufbau SZ Rankestraße: Entkernungs- und Abbrucharbeiten Brandruine

Das Mitte 2025 durch einen Brand zerstörte Schulzentrum Hochdahl wurde im Rahmen von Erstmaßnahmen in Teilbereichen bereits geräumt und schadstoffsaniert. Weitere Schadstoffsanierung wird parallel durchgeführt. Im Vorfeld des geplanten Wiederaufbaus muss nahezu vollständig entkernt und in Teilbereichen abgebrochen werden. Hier die wesentlichen Leistungsbestandteile: Leistungszeitraum 24.04.-19.11.2026; Umfangreiche Baustelleneinrichtung; Demontage und Entsorgung von Oberböden ca. 12.000 m2; Estriche ca. 10.200 m2; WC-Trennwandanlagen ca. 350 m2; Leichtbautrennwänden ca. 270 m2; Wandholzbelag ca. 480 m2; Stahl-Zargen ca. 126 Stck.; Alu-Türelemente ca. 10 Stck.; Alu-Fensterelemente ca. 102 Stck. Pfostenriegelfassadenelementen ca. 17 Stck.; Metallflurdecken ca. 50 m2; GK-Lochdecken ca. 623 m2; GK-Rasterdecken ca. 1862 m2; Streckmetalldecken ca. 525 m2; Kabelkanäle ca. 355 lfdm; 3 Aufzugsanlagen, Heizkörper ca. 70 Stck; Komplettabbruch und Entsorgung Stahlbeton-Skelettbau, incl. Fundamente ca. 86.800 m3; Hecken und Sträucher Roden und Entsorgen; Befestigte Flächen Aufnehmen und Entsorgen ca. 280 m2; Oberboden Plan eben abziehen ca. 7.780 m2; etc.

4511000045111000451111002026-05-112026-11-19

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

461.323 €
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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland — Köln

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.