Renaturierung - Anschluss von 3 Altarmen an die Kinzig in Gelnhausen
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Rahmen des Projektes Ausbaustrecke Fulda – Frankfurt (M), Planfeststellungsabschnitt 5.16 wird die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen M5-neu, M6-neu und M7-neu notwendig. Diese umfassen den Wiederanschluss von drei Altwasserbereichen an der Kinzig südlich von Gründau-Rothenbergen. Die Ausführung dieser drei Maßnahmen beinhaltet Abgrabungen vorhandener Erddämme (Gesamthaft ca. 3500 m³) und Verrohrungen, Abfahren des entstandenen Erdaushubs/Abbruchmaterials, Modellierungen im Gelände und Uferbereich (500m³ Erdaushub), Einbringen von Strömungslenkern und Gehölzanpflanzungen. Zudem ist die Herstellung von zwei verrohrten Durchlässen und eines unbefestigten Weges sowie die Einrichtung von Zuwegungen und Zufahrten. Die Fällungen sind bereits durchgeführt, Wurzelstöcke sind noch zu entfernen.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen des Projektes Ausbaustrecke Fulda – Frankfurt (M), Planfeststellungsabschnitt 5.16 wird die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen M5-neu, M6-neu und M7-neu notwendig. Diese umfassen den Wiederanschluss von drei Altwasserbereichen an der Kinzig südlich von Gründau-Rothenbergen. Die Ausführung dieser drei Maßnahmen beinhaltet Abgrabungen vorhandener Erddämme (Gesamthaft ca. 3500 m³) und Verrohrungen, Abfahren des entstandenen Erdaushubs/Abbruchmaterials, Modellierungen im Gelände und Uferbereich (500m³ Erdaushub), Einbringen von Strömungslenkern und Gehölzanpflanzungen. Zudem ist die Herstellung von zwei verrohrten Durchlässen und eines unbefestigten Weges sowie die Einrichtung von Zuwegungen und Zufahrten. Die Fällungen sind bereits durchgeführt, Wurzelstöcke sind noch zu entfernen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.