OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-mixTED 113/2026

Rahmenvereinbarung für Produkte der Fa. Adva Network Security GmbH

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 12:00

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (80333) — DE212

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Produkte der Fa. Adva Network Security GmbH. Neben der Lieferung der Geräte ist Hardwareinstallation und Implementierungsservice sowie Wartung Leistungsbestandteil. Die Geräte sollen wahlweise gekauft oder gemietet werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu drei Teilnehmern geschlossen werden. Die Abrufe nach Initiatllieferung werden im Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung erfolgen.

CPV-Codes

32420000

Lose (1)

LOT-0001Rahmenvereinbarung für Produkte der Fa. Adva Network Security GmbH

Rahmenvereinbarung für Produkte der Fa. Adva Network Security GmbH. Neben der Lieferung der Geräte ist Hardwareinstallation und Implementierungsservice sowie Wartung Leistungsbestandteil. Die Geräte sollen wahlweise gekauft oder gemietet werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu drei Teilnehmern geschlossen werden. Die Abrufe nach Initiatllieferung werden im Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung erfolgen.

3242000048 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München

Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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