OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Neubau Sportanlage - Objektplanung Freianlagen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

319.824 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Heide (25746) — DEF05

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Stadt Heide, Neubau Sportanlage des Schulzentrum Heide Ost - Objektplanung Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, LPH 5-9, Besondere Leistungen

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0000Neubau Sportanlage - Objektplanung Freianlagen
319.824 €

Für das Schulzentrum Heide Ost soll ein neuer Sportplatz an der Stelle des jetzt noch vorhandenen Schulgebäudes gebaut werden. Der alte Sportplatz war abgängig und die Fläche sollte für den Schulneubau genutzt werden, um Anforderungen an den Umweltschutz (Wasserschutzgebiet), den weiterführenden Betrieb beider Schulen sowie den Kosten und den Bauzeiten (Schulneubau, Abriss Bestand, Neubau Sportplatz) gerecht zu werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Ziel ist eine kollisionsfreie und wirtschaftliche Gesamtmaßnahme. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 3.933.483,00 € netto (KG 500). Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015788 eingestellt.

710000002026-11-022028-10-31

Zuschlagskriterien

Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein — Kiel

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

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