VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Erweiterung Amplonius-Gymnasium um einen naturw. Trakt - Elektroinstallationsarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

7 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Rheinberg (47495) — DEA1F

Beschreibung

Elektroinstallationsarbeiten

CPV-Codes

45311000

Lose (1)

LOT-0000Erweiterung Amplonius-Gymnasium um einen naturw. Trakt - Elektroinstallationsarbeiten

Erweiterung Ampl.-Gymnasium um einen naturwissenschaftlichen Trakt - Elektroinstallationsarbeiten Neubau von 12 Fachräumen (Physik, Biologie, Chemie), 1 Lehrerzimmer, 1 Mehrzweckraum, 3 Differenzierungsräumen, WC-Anlage, insgesamt 2.243 qm Nutz-, Verkehrs- und Technikflächen - Installationsarbeiten - Notbeleuchtung - Beleuchtung - Elektroinstallation Sonnenschutz - Daten- und Telefontechnik - Gefahrenrufanlage mit Pausengong - Einbruchmeldeanlage - Brandwarnanlage - MSR

453110002026-06-012027-07-09

Zuschlagskriterien

Elektroinstallationsarbeiten

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen , Geschäftsstelle der Vergabekammer , Zentrales Postfach — Münster

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.