Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neubau Integrative Grundschule Bad Kreuznach"_Verhandlungsverfahren
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Das Verfahren wurde als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 3/10/24 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau — Mainz
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.