OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

26-0246 Kläranlage Wolfsburg-Stahlberg | Umbau Hauptgebäude und Neubau Betriebsgebäude - Los 1: Rohbauarbeiten und Los 2: Blitzschutz

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Wolfsburg (38440) — DE913

Beschreibung

Kläranlage Wolfsburg-Stahlberg | Umbau Hauptgebäude und Neubau Betriebsgebäude - Los 1: Rohbauarbeiten und Los 2: Blitzschutz

CPV-Codes

4522322045312310

Lose (2)

LOT-0001Rohbauarbeiten

- Teilrückbau / Teilabbruch bestehendes Sozialgebäude - Umbau / Neubau Rohbauarbeiten - Errichtung einer Blitzschutzanlage

452232202026-09-012027-01-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Blitzschutz

- Teilrückbau / Teilabbruch bestehendes Sozialgebäude - Umbau / Neubau Rohbauarbeiten - Errichtung einer Blitzschutzanlage

453123102026-09-012027-01-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - — Lüneburg

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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