H92 KiHa Pollnstraße - Tischlerarbeiten Falttrennwand (NEU)
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Baubeschreibung: Neubau einer teilunterkellerten dreigeschossigen Kindertagesstätte mit einer vier-gruppigen Kinderkrippe, eines 2-gruppigen Kindergartens sowie sechs Wohneinheiten im zweiten Obergeschoss. Das Gebäude wird auf einer elastisch gebetteten Stahlbetonbodenplatte gegründet. Weiter ist für die Obergeschosse ein Erschließungskern in STB-Massivbauweise geplant. Treppen werden in Stahlbetonfertigteilen gefertigt. In den Obergeschossen ist das Gebäude als Holzbau mit Brettsperrholzkonstruktion in Sichtqualität geplant. Tragende Außenwände und Innenwände werden in Brettsperrholz ausgeführt. Decken aus Kreuzlagenholz in F 30. Trennwände ohne tragende Funktion werden als Gipskarton-Ständerwand mit unterschiedlichen Wandstärken und Beplankungen ausgeführt. Die Fassadenschalung wird als hinterlüftete Holz-Nut-Feder-Schalung in Weißtanne ausgeführt, die sowohl vertikal als auch horizontal orientiert ist. Die Wärmedämmung setzt sich aus einer ca. 400 mm dicken Holzweichfaserplatte zusammen. Hinter dieser Platte befindet sich die Hauptdämmschicht von ca. 240 mm aus Zellulosefaser. Beschreibung der Beschaffung Art und Umfang der Bauarbeiten Fertigung, Einbau und Montage von vier Falttrennwänden
CPV-Codes
Lose (1)
Baubeschreibung: Neubau einer teilunterkellerten dreigeschossigen Kindertagesstätte mit einer vier-gruppigen Kinderkrippe, eines 2-gruppigen Kindergartens sowie sechs Wohneinheiten im zweiten Obergeschoss. Das Gebäude wird auf einer elastisch gebetteten Stahlbetonbodenplatte gegründet. Weiter ist für die Obergeschosse ein Erschließungskern in STB-Massivbauweise geplant. Treppen werden in Stahlbetonfertigteilen gefertigt. In den Obergeschossen ist das Gebäude als Holzbau mit Brettsperrholzkonstruktion in Sichtqualität geplant. Tragende Außenwände und Innenwände werden in Brettsperrholz ausgeführt. Decken aus Kreuzlagenholz in F 30. Trennwände ohne tragende Funktion werden als Gipskarton-Ständerwand mit unterschiedlichen Wandstärken und Beplankungen ausgeführt. Die Fassadenschalung wird als hinterlüftete Holz-Nut-Feder-Schalung in Weißtanne ausgeführt, die sowohl vertikal als auch horizontal orientiert ist. Die Wärmedämmung setzt sich aus einer ca. 400 mm dicken Holzweichfaserplatte zusammen. Hinter dieser Platte befindet sich die Hauptdämmschicht von ca. 240 mm aus Zellulosefaser. Beschreibung der Beschaffung Art und Umfang der Bauarbeiten Fertigung, Einbau und Montage von vier Falttrennwänden
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.