Trockenbauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Baumaßnahmen-Kurz-Bezeichnung: Erweiterungsbau Grundschule mit off. Ganztag – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Bezeichnung Leistung: Trockenbauarbeiten – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Zweck der baulichen Anlage: Mittagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Zweck des Auftrags: Herstellung des Gebäudes für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Beschreibung zu Art und Umfang der Leistung:-Freistehende Vorsatzschalen 200 m²-Schachtwände 60 m²-Gipskartondecken 110 m²-Akustikdecke 35 m²-Unterdecken mit Holzwolleplatten 1.150 m²-Schattenfugen 1.000 m-4 Fahrgerüste-1 Treppengerüst,Weitere Angaben u. Hinweise siehe Ausschreibungsunterlagen
CPV-Codes
Lose (1)
Baumaßnahmen-Kurz-Bezeichnung: Erweiterungsbau Grundschule mit off. Ganztag – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Bezeichnung Leistung: Trockenbauarbeiten – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Zweck der baulichen Anlage: Mittagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Zweck des Auftrags: Herstellung des Gebäudes für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter – siehe Ausschreibungsunterlagen,Kurz-Beschreibung zu Art und Umfang der Leistung:-Freistehende Vorsatzschalen 200 m²-Schachtwände 60 m²-Gipskartondecken 110 m²-Akustikdecke 35 m²-Unterdecken mit Holzwolleplatten 1.150 m²-Schattenfugen 1.000 m-4 Fahrgerüste-1 Treppengerüst,Weitere Angaben u. Hinweise siehe Ausschreibungsunterlagen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.