Schloss Erkersreuth - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8 anteilig gem. §53 HOAI 2021
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Die Stiftung Kulturerbe Bayern möchte das in der Ortsmitte gelegene denkmalgeschützte Schlossensemble Erkersreuth zu einem „Kulturcampus“ entwickeln. Es ist geplant in mehreren Bausteinen schrittweise das gesamte Schlossareal zu revitalisieren und als Ortsmitte von Erkersreuth zu etablieren. Die Umnutzung der verschiedenen Gebäude bzw. auch Gebäudeteile wird sich final zu einem schlüssigen und nachhaltigen Gesamtkonzept zusammenfügen. Zentrum der Anlage wird das denkmalgeschützte Schloss sein. Die anderen Gebäude werden in diesem Zusammenhang zu „dienenden“ Gebäuden. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist nur über mehrere Förderbausteine möglich, die zwingend getrennt voneinander zu betrachten sind. Aufgrund des stark geschädigten Daches des Schlosses wir derzeit mit Mittel des Entschädigungsfonds und der Oberfrankenstiftung die statische Sanierung des Daches und der Holzbalkendecken incl. Fassadensanierung durchgeführt. Für den nächsten jetzt anstehenden Bauabschnitt wurden bereits Mittel auf dem Bundesprogramm KulturInvest, der Oberfrankenstiftung und anderer Fördergeber in Aussicht gestellt. Mit Vorlage der Kostenberechnung und des finalen Nutzungskonzeptes wird der Bund dann die Maßnahme final prüfen und die Geldmittel frei geben. Ein weiterer gesonderter Förderbaustein wird dann den Schlosshof und ggf. das sogenannte alte Brauhaus betreffen. Der von KulturInvest geförderte Baustein für den dieses VgV Verfahren ausgelobt wird, umfasst folgende Gebäude / Gebäudeteile: • Schloss: Umnutzung EG zu einer „kleinen“ Gastronomie / Café, Kellersanierung (Feuchte) sowie Innensanierung incl. technischer Gewerke (denkmalfachlicher Fachbauleitung sowie Innenraumgestaltung EG wir zusätzlich beauftragt) • Brunnenhaus: Instandsetzung ohne konkrete Nutzung • Gebäudeteil Verwaltergebäude: Gesamtinstandsetzung ohne größere Umbaumaßnahmen • Gebäudeteil Tenne: Rückbau und Neubau / Teilneubau im EG für Seminar- / Veranstaltungsräume, OG als großer offener ungedämmter Raum für Veranstaltungen und oder Atelierflächen. • Eine Heizzentrale (Hackschnitzel) für alle Gebäude ist im Neubaubereich einzuplanen
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stiftung Kulturerbe möchte das denkmalgeschützte Schlossensemble Erkersreuth zu einem Kulturcampus entwickeln. Das Areal besteht aus unterschiedlichen Gebäuden. Es ist geplant mittelfristig das gesamte Schlossareal zu revitalisieren und als Ortsmitte von Erkersreuth zu etablieren. Die Gebäude bzw. auch Gebäudeteile erhalten verschiedene Nutzungen, die sich insgesamt dann zu einem schlüssigen und nachhaltigen Gesamtkonzept zusammenfügen. Ausgangspunkt ist und bleibt das Schloss mit dem Schlosshof, welches öffentlich nutzbar gemacht werden soll und zusammen mit der Kirche das Ortszentrum von Erkersreuth bildet. Das ehemalige Brauhaus und auch die Tenne angrenzend an das Verwaltergebäude werden in diesem Zusammenhang zu „dienenden“ Gebäuden. Sie unterstützen die öffentliche Nutzung der anderen Bereiche. Am Schloss wird aktuell mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds das Dach saniert, so dass es final eine Innensanierung (mit Umnutzung) inkl. der technischen Gewerke und der "Abdichtung des Kellers" sein wird. Die Tenne kann rückgebaut werden und soll im EG für Seminarzwecke neu erstellt werden. Im OG wird die Tenne als "leere" Hülle für Veranstaltungen etc. zu planen sein. Das Brunnenhaus ist statisch zu ertüchtigen. • Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist Baustein I: Dazu gehört primär die Innensanierung der Gebäude (mit Umnutzung) inkl. der technischen Gewerke und der "Abdichtung des Kellers". Die Tenne kann rückgebaut werden und soll im EG für Seminarzwecke neu erstellt werden. Im OG wird die Tenne als "leere" Hülle für Veranstaltungen etc. zu planen sein. In eines der Nebengebäude soll eine Heizzentrale (Hackschnitzel- oder Pelletheizung) integriert werden. Das Brunnenhaus ist statisch zu ertüchtigen. Die Auftraggeberin legt Wert auf eine einfache und leicht zu bedienende Technik (Low-Tech-Konzept). Zu vergebende Leistungen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 für die Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 gem. §53 HOAI 2021
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschiften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.