Neubau der Feuer- und Rettungswache - Netzersatzstromanlage
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Neubau der Feuer- und Rettungswache, Netzersatzstromanlage
CPV-Codes
Lose (1)
Netzersatzstromanlage ? 650 kVA in Stahlblech-Containerbauform inkl. Zubehör, bestehend aus: Fabrikneuer, schallgedämmter Glattblech-Stahlcontainer mit WHG-Wanne; Diesel-Netzersatzaggregat ? 650 kVA, stationär; OGI-Bleistarterbatterie im Kunststoff-Schutzkasten, Ausführung gemäß EN 50272/2:2001; Tankanlage WHG-konform, mit Vorrat- und Tagestank (Tankvolumen ausreichend für 72h Betriebszeit bei 70% Auslastung); Abgasanlage; Zu- und Abluftsystem; Automatische Netzersatzsteuerung inkl. Störungsalarmierung, mit LCD-Display und Softkeys; Elektroinstallation; Sicherheitsausstattung; Erdungsanlage; Streifenfundamente; Transport und Aufstellung, sowie sämtliche notwendigen Prüfungen und Abnahmen; Wartungsvertrag für den Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren (bei separater Beauftragung!)
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.