Neubau des Kfz-Abstellbereiches auf dem Gelände der Delmetal-Kaserne in Delmenhorst
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Der Kfz-Abstellbereich auf dem Gelände der Delmetal-Kaserne soll neu gebaut werden. Das für das Bauvorhaben vorgesehene Grundstück befindet sich im südöstlichen Teil der Delmetal-Kaserne in 27755 Delmenhorst (Niedersachsen). Die Neubaumaßnahme beinhaltet die Planung und Errichtung von Kfz-Abstellbereichen bestehend aus drei Kfz-Hallen (Gesamtfläche ca. 3.645m2), einem Sanitärgebäude (ca. 37m2), einem Trafogebäude, einem zweihüftigen Schutzdach (ca. 2.280m2), einem einhüftigen Schutzdach (ca. 3.340m²), diversen Technikflächen (ca. 195m2), Kfz-Abstellflächen (ca. 1.390m²), Fahrbahnen, sowie die entsprechenden technischen Ver- und Entsorgungsanlagen und -Leitungen. Die Leistungspahsen 1-3 wurden bereits erbracht. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen der Leistungspahsen 5-8 der benannten Leistungsbilder. Die Baukosten (KG 200-500) betragen gem. Kostenberechnung 22.875.658,87 Euro brutto.
CPV-Codes
Lose (1)
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5-6, optional Lph 7-8 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; - Objektplanung Gebäude Lph 5-6, optional Lph 7-8 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1; - Tragwerksplanung Lph 4-6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1; - Technische Ausrüstung Lph 5-6, optional Lph 7-8 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 7. Nutzungsspezifische Anlagen; - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5-6, optional Lph 7-8 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; - Brandschutz gem. Leistungspflichten des AG. Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Schadstoffsanierung; - Mehrwöchiger Probebetrieb der techn. Anlagen zur Feststellung der Abnahmereife. Weitere Besondere Leistungen sind in den Vegabeunterlagen benannt.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes — Bonn
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.