OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

RV Digitalisierung (2027)

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Altenholz (24161) — DEF0B

Ausführungsort

Hamburg (Schwerpunkt), Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und weitere (20095) — DE600

Ausgewählte Bewerber

5 – 5

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer erklärt, a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden, oder b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, oder c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotz-dem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hin-weis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Alle Auftraggeber haben zugesichert, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalten zu berücksichtigen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf der Leistungsbeschreibung und den Entwurf des Preisblattes verwiesen.

CPV-Codes

72000000

Lose (1)

LOT-0001RV Digitalisierung (2027)

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer erklärt, a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden, oder b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, oder c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotz-dem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hin-weis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Alle Auftraggeber haben zugesichert, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalten zu berücksichtigen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf der Leistungsbeschreibung und den Entwurf des Preisblattes verwiesen.

72000000

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke — Hamburg

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: [email protected]

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