ZMed Fachplanung Labor Lph 5 bis 9
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Laborplanung des Neubaus eines hoch technisierten medizinischen Zentrums für die Bundeswehr. Der Neubau umfasst drei Institute (MikroBioBw, RadBioBw, PharmToxBw) und die Versuchstierstallung (VTS). Die vorgesehenen Labore für das Institut MikroBioBw sind den Sicherheitsstufen S1 bis S4 zuzuordnen. Für die Institute RadBioBw und PharmToxBw sind weitere hochtechnisierte Speziallabore geplant. Die gesamte BruttoGrundfläche (BGF) beträgt rund 55.870m² nach Planungsstand vom Februar 2025
CPV-Codes
Lose (1)
Laborplanung des Neubaus eines hoch technisierten medizinischen Zentrums für die Bundeswehr. Der Neubau umfasst drei Institute (MikroBioBw, RadBioBw, PharmToxBw) und die Versuchstierstallung (VTS). Die vorgesehenen Labore für das Institut MikroBioBw sind den Sicherheitsstufen S1 bis S4 zuzuordnen. Für die Institute RadBioBw und PharmToxBw sind weitere hochtechnisierte Speziallabore geplant. Die gesamte BruttoGrundfläche (BGF) beträgt rund 55.870m² nach Planungsstand vom Februar 2025
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.