EU_2026021 - ein KI-Knoten mit acht GPGPUs
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs, mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto, zu beschaffen. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs, mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto, zu beschaffen. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg — Freiburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 EMail: [email protected]